Wärmepreisdeckel 2024

Veröffentlicht am 08.01.2024

Die Antragstellung für den Wärmepreisdeckel 2024 ist ab sofort möglich.

Beizulegen sind dem Antrag

  • die zuletzt ausgestellte Jahresrechnung der Energiekosten
  • bei lagerbaren Heizstoffen, jene Kosten, die im Haushaltsjahr 2024 tatsächlich belasten

 

Einkommensnachweise sind nicht erforderlich, ausgenommen

  • bedarfsorientierte Mindestsicherung
  • Krankengeld
  • von ausländischen Stellen bezogenes Einkommen
  • Mitversicherungsdatenauszug, sofern bei einzelnen Haushaltsangehörigen kein eigenes Einkommen vorhanden ist