Wärmepreisdeckel 2024
Die Antragstellung für den Wärmepreisdeckel 2024 ist ab sofort möglich.
Beizulegen sind dem Antrag
- die zuletzt ausgestellte Jahresrechnung der Energiekosten
- bei lagerbaren Heizstoffen, jene Kosten, die im Haushaltsjahr 2024 tatsächlich belasten
Einkommensnachweise sind nicht erforderlich, ausgenommen
- bedarfsorientierte Mindestsicherung
- Krankengeld
- von ausländischen Stellen bezogenes Einkommen
- Mitversicherungsdatenauszug, sofern bei einzelnen Haushaltsangehörigen kein eigenes Einkommen vorhanden ist