Standesamt
Standesamts- & Staatsbürgerschaftsverband
Seit dem 1. Jänner 2018 hat sich Eisenstadt mit den Gemeinden des Bezirks Eisenstadt-Umgebung zu einem Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband zusammen geschlossen.
Er ist für 23 Gemeinden des Bezirks Eisenstadt-Umgebung zuständig und kümmert sich um:
- Geburten
- Staatsbürgerschaft
- Eheschließungen & Verpartnerungen
- Sterbefälle
Das Verbandsbüro im Eisenstädter Rathaus beurkundet alle innerhalb der Verbandsgemeinden eingetretenen Personenstandsfälle und die Staatsbürgerschaftsevidenz.
Ausdrucke und Urkunden können jedoch in allen Verbandsgemeinden abgeholt werden.
Eheschließung/Eingetragene Partnerschaft
Die sogenannte "Ermittlung der Ehefähigkeit"/"Ermittlung der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft zu begründen" (bei der beide Verlobte/Partnerschaftswerber persönlich anwesend sein müssen), kann in jedem Standesamt in Österreich erfolgen.
Bei einer Eheschließung/Verpartnerung in einer Gemeinde des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes Eisenstadt und Umgebung erfolgt die "Ermittlung der Ehefähigkeit"/"Ermittlung der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft zu begründen" im Verbandsbüro im Rathaus Eisenstadt, Hauptstraße 35.
Bitte beachten Sie, dass der Termin für Ihre Trauung/Verpartnerung erst fixiert werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig beim Standesamt vorliegen.
Für die offizielle Anmeldung sind folgende Unterlagen im Original grundsätzlich notwendig:
(österreichische Staatsbürger, volljährig)
• Geburtsurkunde
• Staatsbürgerschaftsnachweis
• eventuell Nachweis akademischer Grad oder einer Standesbezeichnung (Verleihungsurkunde oder Vorlage einer inländischen Personenstandsurkunde, falls dort eingetragen)
• wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebten, die Heiratsurkunde der letzten Ehe oder die Partnerschaftsurkunde der letzten eingetragenen Partnerschaft sowie den Nachweis über deren Auflösung oder Nichtigerklärung
• Nachweis des Hauptwohnsitzes, falls dieser nicht in Österreich liegt
• Amtlicher Lichtbildausweis
Wenn Sie beide ein gemeinsames Kind haben:
• Geburtsurkunde
• Staatsbürgerschaftsnachweis
• Wenn der Verlobte in der Geburtsurkunde nicht als Vater eingetragen ist: Vaterschaftsanerkenntnis.
Bei ausländischen Staatsangehörigen gelten Sonderbestimmungen.
Diese sind individuell beim Sitz des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes zu erfragen.
Bitte beachten Sie: Alle Urkunden, die nicht in deutscher Sprache oder nicht in Form mehrsprachiger Urkunden vorgelegt werden, müssen grundsätzlich von einem allgemein beeideten gerichtlichen Dolmetscher oder Übersetzer übersetzt werden.
Aktuelle Verzeichnisse mit den österreichischen gerichtlich beeideten Dolmetschern finden Sie unter http://www.gerichtsdolmetscher.at/scripts/index.asp.
Ansprechpartner:
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband
Eisenstadt und Umgebung
Hauptstraße 35
7000 Eisenstadt
Tel.Nr.: 02682/705 DW 660, DW 661, DW 662
E-Mail Adresse: standesamt@eisenstadt.at
Weitere Informationen finden Sie unter www.HELP.gv.at