Photovoltaikanlage
Förderung Photovoltaikanlagen
Die Einbringung von Förderanträgen gem. den nachstehenden beschlossenen Richtlinien ist ab 1. Juni 2024 im Gemeindeamt Müllendorf möglich.
Die Förderrichtlinien sehen vor, dass Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von max. 20 kWpeak je Liegenschaft in Müllendorf gefördert werden, wenn eine überwiegend private Nutzung der geförderten Anlage gewährleistet ist, d.h., die zu Wohnzwecken dienende Fläche des zu versorgenden Wohnhauses muss mehr als 50 % des Gesamtgebäudes betragen.
Die Förderung wird weiters nur gewährt, wenn
1.vor Errichtung der Anlage alle erforderlichen behördlichen Bewilligungen gem. Bgld. Baugesetz 1997 eingeholt wurden.
2. ein aufrechter Netzzugangsvertrag mit dem Netzbetreiber vorgelegt wird.
3. saldierte Rechnungen über die errichtete Anlage vorgelegt werden.
4.der Förderantrag spätestens 6 Monate nach Fertigstellung der Anlage eingebracht wird.
5. die Errichtung und Inbetriebnahme der Anlage durch ein befugtes Unternehmen erfolgte
6. sich der/die Förderungswerber/in verpflichtet hat,
- für eine Kontrolle durch die Organe der Gemeinde oder einer von dieser beauftragten Person jederzeit nach Voranmeldung Zugang zur Anlage zu gewähren und
- für den Fall der Nichteinhaltung der in diesen Richtlinien normierten Verpflichtungen den gewährten Zuschuss zurückzuzahlen.
Eigenbauanlagen, Prototypen oder gebrauchte Anlagen werden nicht gefördert.
Die Förderhöhe beträgt einmalig € 300,00 pro Haushalt.
Die gegenständlichen Förderrichtlinien sind gültig für Photovoltaikanlagen, welche nach dem 1. Jänner 2024 fertiggestellt wurden.