Photovoltaikanlage
Förderung Photovoltaikanlagen
Der Gemeinderat beschließt in seiner letzten Sitzung am 22.12.2022, dass ab 01.01.2023 Photovoltaikanlagen gefördert werden.
Förderungsausmaß
Der einmalige, nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt 10 % der Errichtungskosten der Anlage, maximal jedoch € 300,-.
Die Förderung wird nur gewährt, wenn
- die Leistung von max. 10 kWpeak je Liegenschaft in Müllendorf nicht überstiegen wird
- eine überwiegend private Nutzung der geförderten Anlage gewährleistet ist, d.h., die zu Wohnzwecken dienende Fläche des zu versorgenden Wohnhauses muss mehr als 50 % des Gesamtgebäudes betragen
- vor Errichtung der Anlage alle erforderlichen behördlichen Bewilligungen eingeholt wurden
- ein aufrechter Netzzugangsvertrag mit dem Netzbetreiber vorgelegt wird
- saldierte Rechnungen über die errichtete Anlage vorgelegt werden
- der Förderantrag spätestens 6 Monate nach Fertigstellung der Anlage eingebracht wird (frühestmögliche Fertigstellung ab 01.07.2022)
- die Errichtung und Inbetriebnahme der Anlage durch ein befugtes Unternehmen erfolgt.
- sich der/die Förderungswerber/in verpflichtet hat
- für eine Kontrolle durch die Organe der Gemeinde oder einer von diesen beauftragten Person jederzeit nach Voranmeldung Zugang zur Anlage zu gewähren und
- für den Fall der Nichteinhaltung der in diesen Richtlinien normierten Verpflichtungen den gewährten Zuschuss zurückzuzahlen.
- Es liegt keine gewerbliche Anlage, Eigenbauanlage, Prototyp oder gebrauchte Anlage vor
